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Olaf K. Busch wurde in Zwickau/Sa. geboren. Er studierte in Leipzig Jura.
Von 1985 bis 1991 arbeitete er in einem national und international agierenden Großhandelsbetrieb für Industrie- und Maschinenbaugüter als Justiziar.
Bereits im Februar 1991 erhielt er vom Justizminister des Freistaates Sachsen seine Zulassung als Rechtsanwalt. Seit dieser Zeit ist Rechtsanwalt Olaf K. Busch in eigener Kanzlei in Chemnitz tätig.
Rechtsanwalt Olaf K. Busch erfüllt seine Berufspflicht zur regelmäßigen juristischen Weiterbildung.
Die von renommierten Weiterbildungs- und Qualifizierungsunternehmen angebotenen Tages- oder Mehrtagesveranstaltungen werden von Kolleginnen und Kollegen mit Spezialkenntnissen, von Richtern der Obergerichte u. von Professoren juristischer Fakultäten deutscher Universitäten referiert.
Über die Vergütung für anwaltliche Tätigkeit, das Honorar, herrscht immer noch viel Halbwissen und medienverursachter Irrglaube vor.
Jeder Rechtsanwalt ist Dienstleister und tritt mit anderen, vergleichbaren Dienstleistern in Wettbewerb. Dieser findet selbstverständlich auch über die Honorierung statt, wo dies rechtlich zulässig ist.
Genau hier setzt auch die Honorar-Philosophie der Kanzlei an. Aufgrund schlanker Kostenstruktur bietet die Kanzlei interessante Honorarangebote für Beratungsleistungen, Vertragsentwürfe, Rahmenverträge zur rechtlichen Betreuung etc.
Für Standardfälle gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Suchen Sie Rechtsrat, scheuen Sie sich nicht, Kontakt per E-Mail oder Telefon zu meiner Kanzlei aufzunehmen. Schildern Sie mir kurz Ihr Problem, und ich werde Ihnen alles Weitere zur Lösung Ihres Problems empfehlen. Ob weiter per Telefon oder E-Mail oder ob in einem Termin hier in der Kanzlei oder ggf. auch vor Ort – das weitere Vorgehen zur Problemlösung wird individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.
Anwaltliche Schweigepflicht – der Garant für Vertrauen und Offenheit zwischen Anwalt und Mandant, auch über die Beendigung des Mandats hinaus. Ein Verstoß des Anwalts gegen seine Pflicht zur Berufsverschwiegenheit wäre für ihn strafbar.
Ist die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, dass Ihnen staatliche finanzielle Hilfe für die Kosten Ihres Prozesses zuteil wird, bereite ich mit Ihnen gemeinsam die entsprechende Antragstellung vor. Die Entscheidung über die PKH trifft dann das Gericht. Seine Entscheidung ist bei einer Absage mit einer Beschwerde überprüfbar – auch dabei bin ich Ihnen gern behilflich. (PKH nennt sich in Familiensachen Verfahrenskostenhilfe)
In Fällen reiner Rechtsberatung oder außergerichtlicher Vertretung kann unter gewissen Voraussetzungen staatliche finanzielle Hilfe bewilligt werden – die Beratungshilfe. Ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, prüft für den konkreten Fall Ihr Amtsgericht. Bewilligt es Beratungshilfe, erhalten Sie einen sog. Beratungsschein. Reichen Sie mir einen solchen im Original zu Beginn meiner Tätigkeit ein, werde ich im bewilligten Rahmen sofort tätig.
Falls Sie (irgendwann einmal) eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben und sich nicht sicher sind, ob und wie diese in Ihrem Fall reguliert – kein Problem. Ich übernehme für Sie die sog. Rechtsschutz-Deckungsanfrage und verhandle für Sie mit den Fachleuten Ihres Versicherers.
Unsere Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag zwischen 10:00 – 16:00 Uhr. Gerne können wir auch Termine außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren.
Sie finden meine Kanzlei unweit der Zwickauer Straße in Höhe des Bahnhofes Chemnitz/Siegmar. Parkmöglichkeiten sind vorhanden.
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Für weitere Informationen und um eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail oder Telefon.